20070616

Vergesellschaftung Monopol Feudalismus Königsmechanismus zt-55

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Die Gewichtsverteilung im Innern der Herrschaftseinheit und ihre Bedeutung für die Zentralgewalt.
Die Bildung des 'Königsmechanismus'.

In der Entwicklung von Monopolen sind zwei Phasen unterschieden worden:
1. Die Phase der freien Konkurrenz mit dem Drang zur Bildung von mehr oder weniger privaten Monopolen und
2. die allmähliche Verwandlung der 'privaten' in 'öffentliche' Monopole.
Es handelt sich hier aber nicht um ein einfaches Hintereinander der Tendenzen.

Die französische Revolution bedeutet einen gewaltigen und besonders spürbaren Schub auf dem Weg der Vergesellschaftung des Steuer- oder des Gewaltmonopols im Bereich Frankreichs.

Hier gehen diese Herrschaftsmonopole nun tatsächlich in die Verfügungsgewalt oder mindestens in die institutionell gesicherte Kontrolle breiterer Gesellschaftsschichten über; der Zentralherr wird ein Funktionär unter anderen innerhalb des ganzen Geflechts einer funktionsteiligen Gesellschaft.

Die funktionelle Abhängigkeit der Zentralherren von den Repräsentanten anderer gesellschaftlicher Funktionen ist so groß geworden, dass sie in der Gesellschafts Organisation deutlich zum Ausdruck kommt. Diese Abhängigkeit war aber schon vorher da, nur nicht so stark (S. 222).

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Literatur und Quellenhinweis:
Norbert Elias: Über den Prozess der Zivilisation
Band 2 Erstmals veröffentlicht 1936
Francke Verlag: 1969 2. Auflage
Suhrkamp: 1976 1. Auflage
19. Auflage 1995
Ausgewählte Quoten und Gestaltung: Transitenator

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Tendenzen zu einer Art von 'Vergesellschaftung' zeigen sich, wenn der Besitz oder der Verfügungsbereich von Zentralherren sehr groß zu werden beginnt (in vorwiegend natural wirtschaftenden Gesellschaften).

Was wir 'Feudalismus' nennen und was oben als das Wirken der zentrifugalen Kräfte beschrieben wurde, ist nichts anderes als der Ausdruck solcher Tendenzen; sie zeigen an, dass die funktionelle Abhängigkeit eines Herrn von seinen Dienern, also von breiteren Schichten, im Wachsen ist; sie führt zum Übergang der Verfügungsgewalt über Böden und (kriegerische) Machtinstrumente aus der Hand des Zentralherrn in die der nächsten Diener und dann unter Umständen in die der (Krieger)-Gesellschaft.

Vergesellschaftung bedeutet eine Auflösung des zentralisierten Monopols. Sie führt zur Umwandlung eines großen Monopolbesitzes in kleine Monopolbesitzungen, also in eine dezentralisierte und weniger organisierte Form des Monopols (S. 223).

Überall in der Geschichte zeigt sich die gleiche Gesetzmäßigkeit. In der Entwicklung Frankreichs vollzieht sich diese Bewegung relativ geradlinig.

Durchbrochen und modifiziert wird dieser Rhytmus von Zentralisierungs- und Dezentralisierungsschüben erst in dem Maße, in dem mit der zunehmenden Funktionsteilung in einer Gesellschaft statt der Verfügungsgewalt über Böden die Verfügung über Geldmittel zur dominanten Besitzform wird.

Erst dann löst sich das große, zentralisierte Monopol nicht mehr in viele kleine Bezirke auf (wie bei jedem Feudalisierungsschub), sondern es wird, zentralisiert wie es ist, langsam zu einem Instrument der funktionsteiligen Gesellschaft als eines Ganzen, also zunächst zu einem Zentralorgan dessen, was wir den Staat nennen (S. 224).

Die Entwicklung des Tausch- und Geldverkehrs samt der diese tragenden Formationen steht mit der Entwicklung des Herrschaftsmonopols in unablässiger Wechselbeziehung.

Beide Entwicklungsreihen greifen ständig ineinander und schrauben sich gegenseitig hoch.

Die Gestalt und der Entwicklungsstand der Herrschaftsmonopole werden durch diese Differenzierung der Gesellschaft, durch das Fortschreiten des Geldverkehrs und die Bildung von Geld erwerbenden und besitzenden Schichten beeinflusst.

Andererseits ist auch das Gedeihen der Arbeitsteilung selbst, die Sicherung von Wegen und Märkten, die Regelung der Münzprägung, des Geldverkehrs, der Schutz der friedlichen Produktion und andere Koordinations- und Regulierungsaufgaben in hohem Maße von der Ausbildung größerer Monopol- und Zentralinstitute abhängig.

In anderen Worten: Je mehr sich die Arbeitsgänge, die gesamten Funktionen in einem Gesellschaftsverband differenzieren, je länger und komplizierter die Ketten der individuellen Aktionen werden, die ineinander greifen müssen, damit die einzelne Aktion ihren gesellschaftlichen Zweck erfüllt, desto ausgeprägter tritt an dem Zentralorgan ein ganz spezifischer Charakter hervor:
Der Charakter des obersten Koordinations- und Regulationsorgans für das Gesamte der funktionsteiligen Prozesse.

Ohne entsprechend hoch organisierte Organe mit dieser Funktion können von einer bestimmten Höhe der Differenzierung an die funktionsteiligen Prozesse innerhalb einer Gesellschaft weder vorankommen, noch aktuell funktionieren (S. 225).

Auch die locker organisierten Gesellschaften des 9. u. 10. Jahrhunderts brauchten unter Umständen einen obersten Koordinator (Heerführer). Jeder Einzelne war bedroht, wenn die Zusammenarbeit des ganzen Heeres versagte. Erfüllte der König diese Aufgabe (seine gesellschaftliche Funktion) wuchs auch seine gesellschaftliche Stärke.

Wenn ein Gesellschaftsverband sich als Ganzes reicher differenziert dann erst werden regulierende und koordinierende Zentralorgane für die Aufrechterhaltung des ganzen gesellschaftlichen Getriebes so unentbehrlich, dass sie nicht mehr aufgelöst werden können (S. 226).

Die Bildung von besonders stabilen und spezialisierten Zentralorganen für größere Gebiete ist eine der hervor stechendsten Erscheinungen der abendländischen Geschichte.

Die Differenzierung und Spezialisierung der gesellschaftlichen Funktionen hat im Abendland einen höheren Stand erreicht als in irgendeinem anderen Gesellschaftsverband der Erde. So gewinnen auch zuerst im Abendland spezialisierte Zentralorgane ein sonst unbekanntes Maß von Stabilität.

Dabei gewinnen die Zentralorgane, die Zentralfunktionäre mit ihrer steigenden Bedeutung als oberste gesellschaftliche Koordinatoren und Regulatoren durchaus nicht notwendig zugleich an herrschaftlicher Verfügungsgewalt.
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