20070606

Sozialstaat Grundrechte Bürgerrechte Grundeinkommen sk-43

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Dahrendorf Liberale Agenda-2
Anrechte Grundrechte Bürgerrechte Grundeinkommen Bürgergesellschaft Sozialhilfe.
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Hinweis auf Quelle bzw. verwendete Literatur:
Der moderne soziale Konflikt von Ralf Dahrendorf,
Stuttgart 1992 (1), München 1994, dtv Taschenbuch,
Textauswahl für dieses Blog: Transitenator
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Anrechte
sind, wie wir gesehen haben, nur die eine Hälfte sozialer Optionen. Ein breites Angebot an Wahlmöglichkeiten gehört nicht nur als andere Hälfte dazu, sondern ist auch zu allen Zeiten ein Anlass für liberales Handeln; Liberale sind nie Angebotsgegner.

Am Beginn der 90er Jahre stehen jedoch Anrechte im Vordergrund (S. 264).: Gründe dafür: die Vernachlässigung von Anrechten, die Revolution von 1989 (wobei es um wirtschaftliches Wachstum und im Kern um Bürgerrechte ging), weiters die Not und die Notwendigkeiten der dritten Welt.

Eine Gemeinschaft der freien Staaten Europas muss eine Bürgerrechtsgemeinschaft sein, in der zumindest die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention unmittelbar geltendes Recht werden.

Die Grundrechte sind dabei präzis und eng zu verstehen, vor allem als Rechte auf Unversehrtheit der Person und auf freie Betätigung und Bewegung.

Den Rückfall in die Stammesexistenz vermeiden. Es geht um die Erhaltung und Schaffung von Gemeinwesen, in denen Menschen unterschiedlicher ethnischer, kultureller, religiöser Zugehörigkeit gleiche Rechte und Teilnahmechancen besitzen.
Die Suche nach Homogenität als Untugend des Menschen?

Bürgerrechte müssen sich erst bewähren, bevor sie unter den Bedingungen der Heterogenität auf die Probe gestellt werden.

Der heterogene Nationalstaat, in dem Menschen verschiedener Kultur gleiche Grundanrechte besitzen, ist eine wichtige Errungenschaft der Zivilisation.

Ihn gegen ein enges, exklusives und fast immer Gewalt säendes Sozialverständnis durchzusetzen, wonach Menschen unter Gleichen glücklicher sind, könnte am Anfang der neunziger Jahre die schwierigste liberale Aufgabe sein.

Nur solche Staaten sollten in die Gemeinschaft der europäischen freien Staaten aufgenommen werden, die Bereitschaft und Fähigkeit beweisen, einen gleichen Grundstatus für Menschen unterschiedlicher kultureller Eigenheiten zu garantieren (S. 265).


In den OECD-Ländern sind die neuen Anrechtsfragen in erster Linie sozial.
Sie haben es mit der Neigung der Mehrheitsklasse zu tun, Menschen aus ihrem sozialen Universum heraus zu definieren oder sie zumindest an den Rang zu drängen.

Es geht nicht darum, die tatsächliche soziale Stellung anzugleichen, also Einkommensübertragungen.
Es geht aber darum, allen jenen Chancen der Teilnahme an der politischen Gemeinschaft, am (Arbeits-) Markt und am Leben der Bürgergesellschaft zu sichern, die gleichsam den gemeinsamen Fußboden bilden, auf dem alle stehen, so weit auch manche sich über ihn hinaus erheben wollen im sozialen Konkurrenzkampf.

Als Beispiel hierzu die neue Unterklasse von Dauerarbeitslosen.
Ihre Existenz ist für die Verfassung der Freiheit unerträglich.
Was tun? Mit einem 'Recht auf Arbeit' ist wenig gedient. Was wir brauchen, ist vielmehr eine effektive Mischung von praktischer Politik, wirksamer Bürgergesellschaft und Bürgerrechten (S. 265).


Maßnahmenkatalog:

1. Den Unterklassen-Gefährdeten den Weg zum Arbeitsmarkt öffnen, ohne sie dabei zu arbeitenden Armen zu machen. Flexiblere Arbeitsbedingungen, vielfältige Formen des Arbeitsvertrages, auch die Reduktion von Überstunden sind nötig.
Die bloße Verfügbarkeit von Arbeit ist unzulänglich da Anrechtsschranken zu einer Blockierung führen.

2. Staatliche Maßnahmen allein sind unzulänglich. Eher so was wie die 'Charisma GmbH'. Stiftungen, kirchliche Gruppen, freiwillige Helfer...

3. Die Frage des Lebensunterhaltes. Die Gestolperten empfangen in den OECD-Ländern Sozialhilfe. Doch ist diese ihrer Konzeption und Methode nach kein Anrecht (was sie in einer zivilisierten Gesellschaft sein sollte).

Eine Alternative zu den gängigen Methoden der Hilfe, ist das garantierte Grundeinkommen, welche besonders wirksam wäre, wenn sie an das Steuersystem gekoppelt würde, also als negative Einkommenssteuer.
Wichtig dabei ist dabei, dass es unbedingt, nämlich als Teil des Bürgerstatus gewährt wird. In der Tat sollte ein solches Einkommen den Pressionen politischer Moden ebenso entzogen sein, wie das Wahlrecht oder das Recht auf Meinungsfreiheit.
Also einfach, durchsichtig, einklagbar und Individuen ohne viele bürokratische Umstände zugestehen (S. 267).

William Beveridge, 1942: Alle Bürger sollten Leistungen bis zur Überlebensgrenze (empfangen) und zwar als Recht und ohne Bedürfnisprüfung, so dass die einzelnen darauf aus eigenen Kräften aufbauen können.
Beveridge sieht eine Kraft des Prinzips der Universalität und auch der Nicht-Proportionalität.

Heute ist es nötig, dieses Prinzip erneut zu betonen. Es allein führt uns weg von allerlei demütigenden Fragen (verdienen sie Hilfe) und aufwendigen Mechanismen (Wohlfahrtsbürokratie) und Versuchen der Gängelung von Menschen.

Der Sozialstaat beschreibt das Chancenminimum für alle Bürger einer zivilisierten Gesellschaft, nicht weniger aber auch nicht mehr. Er ersetzt nicht die Bürgergesellschaft als Hilfe zur Selbsthilfe, und er bestreitet nicht das Recht der Menschen, für sich eigene Wege zu gehen, die sich der Staatskontrolle wie dem Gleichheitsneid entziehen.
Das garantierte Grundeinkommen liefert zumindest ein eindringliches Beispiel für diesen Ansatz.

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