Herrschaft Herrschaftsgewalt gesellschaftliche Stärke zt-56
Tweet this!In der neueren Geschichte ist es manchmal schwer unzweideutig festzustellen, wer die Herrscher und wer die Beherrschten sind. Der Entscheidungsspielraum, der sich mit den Zentralfunktionen verbindet, wechselt.
An den Zentralorganen sind, wie an jeder anderen gesellschaftlichen Formation, zwei Charaktere zu unterscheiden:
Ihre Funktion innerhalb des Menschengeflechts dem sie angehören, und die gesellschaftliche Stärke, die sich jeweils mit dieser Funktion verbindet.
Was wir 'Herrschaft' nennen, ist in einer hohen differenzierten Gesellschaft nichts anderes als die besondere gesellschaftliche Stärke, die bestimmte Funktionen, die vor allem die Zentralfunktionen ihren Inhabern im Verhältnis zu den Inhabern anderer Funktionen verleihen.
Die gesellschaftliche Stärke aber bestimmt sich bei den obersten Zentralfunktionen einer hochdifferenzierten Gesellschaft ganz in der gleichen Weise, wie bei allen andere Funktionen:
Sie entspricht allein dem Maß von Angewiesenheit der verschiedenen, interdependenten Funktionen aufeinander.
Dass die 'Herrschaftsgewalt' der Zentralfunktionäre größer wird (bei hoher Funktionsteilung) ist ein Ausdruck dafür, dass die Angewiesenheit anderer Gruppen und Schichten innerhalb dieses Verbandes auf ein oberstes Koordinations- und Regulationsorgan steigt.
Die Veränderungen in der gesellschaftlichen Stärke der Zentralfunktionäre, sind sichere Anzeichen für spezifische Veränderungen der Spannungsverhältnisse im Innern der ganzen Gesellschaft.
Es ist also eine bestimmte Anordnung der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse, die die Stellung der Zentralgewalt in ihrer Mitte stärkt, eine andere, die sie schwächt (S. 227 u. 228).
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