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20070616

Monetarisierung Kommerzialisierung Privilegien Königsmechanismus zt-61

Der Antagonismus hat gewiss nicht die Form eines bewussten Kampfes. Was den Ausschlag gibt, was die Spannungen produziert, sind auch hier weit weniger Pläne und bewusst gesetzte Kampfziele, als anonyme Verflechtungsmechanismen.

Es sind weit mehr die Mechanismen der vordringenden Monetarisierung und Kommerzialisierung, als bewusste Anschläge bürgerlich-städtischer Kreise, die am Ausgang des Mittelalters das Gros der ritterlichen Feudalherren bergab drängen (S. 242).
(Anm: Also hier: Sein bestimmt Bewusstsein :-).

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Literatur und Quellenhinweis: Norbert Elias: Über den Prozess der Zivilisation; Band 2 Erstmals veröffentlicht 1936; Francke Verlag: 1969 2. Auflage; Suhrkamp: 1976 1. Auflage; 19. Auflage 1995; Ausgewählte Quoten und Gestaltung: Transitenator
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Die Frage war: Wie war es möglich, dass sich eine absolutistische Zentralgewalt heran bildete, obwohl die Zentralherren nicht weniger abhängig waren von der ganzen funktionsteiligen Maschinerie, wie die Inhaber andere Stellen?

Das Schema des Königsmechanismus gibt die Antwort: Nicht mehr die militärische Stärke, nicht mehr die Größe der Besitztümer und Einnahmen allein können die gesellschaftliche Stärke des Zentralherren in dieser Phase erklären, sondern es bedarf überdies noch einer besonderen Kräfteverteilung im Inneren der Gesellschaft (S. 243).

Die gesellschaftliche Institution des Königtums erlangt ihre größte gesellschaftliche Stärke in jener Phase der Gesellschaftsgeschichte, in der ein schwächer werdender Adel mit aufsteigenden bürgerlichen Gruppen rivalisieren muss.
Die rascher fortschreitende Monetarisierung und Kommerzialisierung des 16. Jahrhunderts gibt bürgerlichen Gruppen einen mächtigen Auftrieb und drückt den Adel beträchtlich herab.
Am Ende der sozialen Kämpfe ist die Interdependenz zwischen Teilen des Adels und Teilen des Bürgerstandes beträchtlich größer geworden (S. 244).

Das Ziel des Bürgerstande war nicht die Beseitigung des Adels (wie dann 1789) als gesellschaftliche Institution, sondern es war selbst Adelstitel mit seinen Privilegien zu erlangen. Sie wollen den Adel nicht als solches beseitigen sondern bestenfalls als neuer Adel an die Stelle oder neben den alten Adel treten.
Die Spitzengruppe 'Noblesse de robe' betont während des 17. u. 18. Jahrhunderts, dass ihr Adel ein ebenso guter, wichtiger und echter Adel ist wie der des Schwertadels (S. 244).

Das Bürgertum war in jener Phase nicht die gleiche Formation wie heute, so eine Art selbstständiger Kaufleute.
Der sozial einflussreichste repräsentative Vertreter des Bürgertums im 17. u. 18. Jahrhundert war der bürgerliche Fürsten- oder Königsdiener, dessen Vorfahren gewiss Kaufleute waren, der aber selbst nun eine amtsähnliche Stellung innerhalb des Herrschaftsapparates bekleidet.

Bevor kaufmännische Schichten selbst die Spitzengruppe des Bürgertums bildeten, stehen hier zunächst an der Spitze des dritten Standes Beamte, Männer der Robe, die das Bürgertum in den Ständeversammlungen vertreten.

In Frankreich ist dieser Bürger eine Mischung von Rentier und Beamter, der seine Stelle im Staatsapparat als Besitztum gekauft oder von seinem Vater ererbt hat. Auf Grund dieser Amtsstellung genießt er eine Reihe von Privilegien z.B. Steuerfreiheit (S. 245).

Gemeinsam ist dem dritten Stand (1.= Klerus, 2. = Adel) vor allem ein Interesse: Das Interesse an der Aufrechterhaltung ihrer verschiedenen Privilegien. Denn durch Sonderrechte, durch Privilegien ist nicht nur die soziale Existenz des Adligen oder des Amtsinhabers ausgezeichnet; auf Privilegien ruht auch die Existenz des Kaufmanns in dieser Zeit ab; von Privilegien hängt der Bestand des Zunfthandwerks ab.

Bis in die Hälfte des 18. Jahrhunderts hinein ist das Bürgertum, wie der Adel selbst, eine ständische, durch Sonderrechte charakterisierte und aufrecht erhaltene Formation.

Hier stößt man jetzt auf jene Verflechtungsmaschinerie, kraft derer dieses Bürgertum niemals zu einem entscheidenden Schlag gegen den Adel (den Gegenspieler) ausholen kann. Es kann und will auch niemals die gesellschaftliche Institution der Privilegien selbst beseitigen, denn seine eigene soziale Existenz, an deren Erhaltung ihm alles liegt, wird ebenfalls durch Privilegien aufrecht erhalten und geschützt (S. 246).

Erst, wenn immer stärker im Zellenaufbau der Gesellschaft bürgerliche Existenzen hervortreten, deren gesellschaftliche Basis nicht mehr ständische Privilegien sind, dann erst sind die sozialen Kräfte vorhanden, die den Adel entschieden bekämpfen können, die nicht nur einzelne Adelsprivilegien sondern das gesellschaftliche Institut der Adelsprivilegien selbst beseitigen wollen (S. 246, 247).

In der Tat ist die Revolution von 1789 nicht einfach ein Kampf des Bürgertums gegen den Adel. Durch sie wird die soziale Existenz des ständischen Bürgertums, voran die der Robe, der privilegierten Amtsinhaber des dritten Standes und auch die des alten, ständischen Zunfthandwerkes ganz ebenso vernichtet, wie die des Adelsstandes.

Vorher sind im Zeitalter des Absolutismus die politisch relevanten Teile des Bürgertums bis zum Hervortreten eines neuen, nicht ständischen Bürgertums völlig an den Bestand und die spezifische Balance einer ständischen Ordnung gebunden (S. 247).

Die gewichtigste Spannungsachse zwischen Adel und Bürgertum ist noch in eine Fülle von anderen, nicht weniger ambivalenten eingebettet.

Weltliche Ämterhierarchie via kirchlicher Ämterhierarchie.

Ein multipolares Balancesystem.

Der König oder sein Stellvertreter lenkt und steuert dieses Getriebe, indem er sein Gewicht bald in der einen, bald in der anderen Richtung einsetzt (Bild des Tauziehens).

Und seine gesellschaftliche Stärke ist eben deswegen so groß, weil die strukturelle Spannung zwischen den Hauptgruppen dieses Gesellschaftsgeflechts zu stark ist, um ein zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen den König zu gelangen. Alle Versuche dieser Art scheitern im 16. u. im frühen 17. Jahrhundert (S. 249).

Jede der Richtungen möchte vielmehr das Königtum zu ihren Gunsten beschränken und jede von ihnen ist gerade stark genug, um zu verhindern, dass das einer anderen gelingt.
Sie halten sich gegenseitig in Schach und finden sich dementsprechend am Ende wieder resigniert in gemeinsamer Abhängigkeit von einem starken König (S. 250).

Die Gegensätze zwischen den beiden Hauptgruppen sind zu groß, um einen entscheidenden Kompromiss zwischen ihnen wahrscheinlich zu machen. So, unfähig sich zu einigen, unfähig, sich mit voller Kraft zu bekämpfen und zu besiegen, müssen sie einem Zentralherrn alle jene Entscheidungen überlassen, die sie selbst nicht herbeiführen können (S. 250).

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Vergesellschaftung Monopol Feudalismus Königsmechanismus zt-55

Die Gewichtsverteilung im Innern der Herrschaftseinheit und ihre Bedeutung für die Zentralgewalt.
Die Bildung des 'Königsmechanismus'.

In der Entwicklung von Monopolen sind zwei Phasen unterschieden worden:
1. Die Phase der freien Konkurrenz mit dem Drang zur Bildung von mehr oder weniger privaten Monopolen und
2. die allmähliche Verwandlung der 'privaten' in 'öffentliche' Monopole.
Es handelt sich hier aber nicht um ein einfaches Hintereinander der Tendenzen.

Die französische Revolution bedeutet einen gewaltigen und besonders spürbaren Schub auf dem Weg der Vergesellschaftung des Steuer- oder des Gewaltmonopols im Bereich Frankreichs.

Hier gehen diese Herrschaftsmonopole nun tatsächlich in die Verfügungsgewalt oder mindestens in die institutionell gesicherte Kontrolle breiterer Gesellschaftsschichten über; der Zentralherr wird ein Funktionär unter anderen innerhalb des ganzen Geflechts einer funktionsteiligen Gesellschaft.

Die funktionelle Abhängigkeit der Zentralherren von den Repräsentanten anderer gesellschaftlicher Funktionen ist so groß geworden, dass sie in der Gesellschafts Organisation deutlich zum Ausdruck kommt. Diese Abhängigkeit war aber schon vorher da, nur nicht so stark (S. 222).

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Literatur und Quellenhinweis:
Norbert Elias: Über den Prozess der Zivilisation
Band 2 Erstmals veröffentlicht 1936
Francke Verlag: 1969 2. Auflage
Suhrkamp: 1976 1. Auflage
19. Auflage 1995
Ausgewählte Quoten und Gestaltung: Transitenator

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Tendenzen zu einer Art von 'Vergesellschaftung' zeigen sich, wenn der Besitz oder der Verfügungsbereich von Zentralherren sehr groß zu werden beginnt (in vorwiegend natural wirtschaftenden Gesellschaften).

Was wir 'Feudalismus' nennen und was oben als das Wirken der zentrifugalen Kräfte beschrieben wurde, ist nichts anderes als der Ausdruck solcher Tendenzen; sie zeigen an, dass die funktionelle Abhängigkeit eines Herrn von seinen Dienern, also von breiteren Schichten, im Wachsen ist; sie führt zum Übergang der Verfügungsgewalt über Böden und (kriegerische) Machtinstrumente aus der Hand des Zentralherrn in die der nächsten Diener und dann unter Umständen in die der (Krieger)-Gesellschaft.

Vergesellschaftung bedeutet eine Auflösung des zentralisierten Monopols. Sie führt zur Umwandlung eines großen Monopolbesitzes in kleine Monopolbesitzungen, also in eine dezentralisierte und weniger organisierte Form des Monopols (S. 223).

Überall in der Geschichte zeigt sich die gleiche Gesetzmäßigkeit. In der Entwicklung Frankreichs vollzieht sich diese Bewegung relativ geradlinig.

Durchbrochen und modifiziert wird dieser Rhytmus von Zentralisierungs- und Dezentralisierungsschüben erst in dem Maße, in dem mit der zunehmenden Funktionsteilung in einer Gesellschaft statt der Verfügungsgewalt über Böden die Verfügung über Geldmittel zur dominanten Besitzform wird.

Erst dann löst sich das große, zentralisierte Monopol nicht mehr in viele kleine Bezirke auf (wie bei jedem Feudalisierungsschub), sondern es wird, zentralisiert wie es ist, langsam zu einem Instrument der funktionsteiligen Gesellschaft als eines Ganzen, also zunächst zu einem Zentralorgan dessen, was wir den Staat nennen (S. 224).

Die Entwicklung des Tausch- und Geldverkehrs samt der diese tragenden Formationen steht mit der Entwicklung des Herrschaftsmonopols in unablässiger Wechselbeziehung.

Beide Entwicklungsreihen greifen ständig ineinander und schrauben sich gegenseitig hoch.

Die Gestalt und der Entwicklungsstand der Herrschaftsmonopole werden durch diese Differenzierung der Gesellschaft, durch das Fortschreiten des Geldverkehrs und die Bildung von Geld erwerbenden und besitzenden Schichten beeinflusst.

Andererseits ist auch das Gedeihen der Arbeitsteilung selbst, die Sicherung von Wegen und Märkten, die Regelung der Münzprägung, des Geldverkehrs, der Schutz der friedlichen Produktion und andere Koordinations- und Regulierungsaufgaben in hohem Maße von der Ausbildung größerer Monopol- und Zentralinstitute abhängig.

In anderen Worten: Je mehr sich die Arbeitsgänge, die gesamten Funktionen in einem Gesellschaftsverband differenzieren, je länger und komplizierter die Ketten der individuellen Aktionen werden, die ineinander greifen müssen, damit die einzelne Aktion ihren gesellschaftlichen Zweck erfüllt, desto ausgeprägter tritt an dem Zentralorgan ein ganz spezifischer Charakter hervor:
Der Charakter des obersten Koordinations- und Regulationsorgans für das Gesamte der funktionsteiligen Prozesse.

Ohne entsprechend hoch organisierte Organe mit dieser Funktion können von einer bestimmten Höhe der Differenzierung an die funktionsteiligen Prozesse innerhalb einer Gesellschaft weder vorankommen, noch aktuell funktionieren (S. 225).

Auch die locker organisierten Gesellschaften des 9. u. 10. Jahrhunderts brauchten unter Umständen einen obersten Koordinator (Heerführer). Jeder Einzelne war bedroht, wenn die Zusammenarbeit des ganzen Heeres versagte. Erfüllte der König diese Aufgabe (seine gesellschaftliche Funktion) wuchs auch seine gesellschaftliche Stärke.

Wenn ein Gesellschaftsverband sich als Ganzes reicher differenziert dann erst werden regulierende und koordinierende Zentralorgane für die Aufrechterhaltung des ganzen gesellschaftlichen Getriebes so unentbehrlich, dass sie nicht mehr aufgelöst werden können (S. 226).

Die Bildung von besonders stabilen und spezialisierten Zentralorganen für größere Gebiete ist eine der hervor stechendsten Erscheinungen der abendländischen Geschichte.

Die Differenzierung und Spezialisierung der gesellschaftlichen Funktionen hat im Abendland einen höheren Stand erreicht als in irgendeinem anderen Gesellschaftsverband der Erde. So gewinnen auch zuerst im Abendland spezialisierte Zentralorgane ein sonst unbekanntes Maß von Stabilität.

Dabei gewinnen die Zentralorgane, die Zentralfunktionäre mit ihrer steigenden Bedeutung als oberste gesellschaftliche Koordinatoren und Regulatoren durchaus nicht notwendig zugleich an herrschaftlicher Verfügungsgewalt.
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